Medien-Info
Bernhard-Adelung-Str. - 05.03.2017Verkehrsunfall
Unfallort : Rüsselsheim,
Bernhard-Adelung-Straße Unfallzeit:
Samstag, 04.03.2017, 13.00 Uhr Ein 64-jähriger Mann aus Rüsselsheim
fuhr beim Ausparken aus einem Grundstück gegen einen anderen,
geparkten Pkw und beschädigte diesen am hinteren Stoßfänger. Obwohl
er von einem vorbeikommenden Radfahrer auf den Unfall aufmerksam
gemacht wurde, entfernte er sich zusammen mit seiner Ehefrau
unerlaubt vom Unfallort. Der Unfall wurde von einem weiteren Zeugen
der Polizei gemeldet.
Trunkenheitsfahrt
Tatort : Rüsselsheim, August-Bebel-Straße Tatzeit: Sonntag,
05.02.2017, 01.50 Uhr Einer Streife fiel ein Pkw auf, der mit einer
Geschwindigkeit von ca. 60 km/h durch die dortige Siedlung fuhr, wo
die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt ist. Das
Fahrzeug konnte schließlich in der August-Bebel-Straße angehalten
werden. Bei der Kontrolle des 34-jährigen Fahrers wurde zunächst
leichter Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt. Neben einem
Alkoholtest wurde schließlich auch ein Drogentest durchgeführt, da
Anzeichen auf Drogenkonsum bestanden. Auf Vorhalt räumte der Mann den
Drogenkonsum ein, beide Tests verliefen positiv. Gegen den Mann wird
Strafanzeige erstattet, die Weiterfahrt wurde untersagt.
Um 03.20 Uhr fiel einer Streife in Raunheim, auf dem Parkplatz am
Dr.-Bauer-See ein abgestellter Pkw auf, an dem die Beleuchtung
eingeschaltet war. Im Fahrzeug befanden sich zwei alkoholisierte
Personen. Bei dem 29-jährigen Mann aus Wiesbaden, der auf dem
Fahrersitz saß, wurde ein Alkoholtest durchgeführt, der deutlich
positiv verlief. Die Frau auf dem Beifahrersitz war ebenfalls stark
alkoholisiert. Der Fahrzeugschlüssel wurde zur Verhinderung einer
möglichen Trunkenheitsfahrt sichergestellt.
Ladendiebstahl
Tatort : Rüsselsheim, Wormser Straße Tatzeit: Samstag, 04.03.2017,
19.30 Uhr Ein 26-jähriges Pärchen aus Osteuropa wurde nach einem
Ladendiebstahl in einem Verbraucher-Großmarkt vom Ladendetektiv
gestellt und konnte sich nicht ausweisen. Daher wurde die Polizei
hinzugerufen. Vom Ladendetektiv wurde für die Kaufhausgesellschaft
bei den Dieben eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 Euro erhoben.
Da die Beiden keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, wurde
darüber hinaus von der Polizei zur Sicherstellung der Durchführung
des Strafverfahrens eine Sicherheitsleistung erhoben. Bei der
anschließenden Durchsuchung und Überprüfung des Pkw der Beiden wurde
festgestellt, daß für den Wagen kein gültiger Versicherungsschutz
besteht. Da der Gebrauch eines solchen Fahrzeuges im öffentlichen
Straßenverkehr ebenfalls unter Strafe gestellt ist, wurde von der
Halterin zur Sicherstellung der Durchführung dieses Strafverfahrens
ebenfalls eine Sicherheitsleistung erhoben. Weiterhin ist der Mann
vom Amtsgericht Rüsselsheim wegen Sachbeschädigung zur
Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Die Weiterfahrt mit dem Wagen
wurde zunächst untersagt. Nachdem von der Halterin per Internet ein
neuer Haftpflichtversicherungsvertrag abgeschlossen wurde, konnte die
Weiterfahrt gestattet werden.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Südhessen
Polizeidirektion Groß-Gerau
Koordinierender Dienstgruppenleiter
Kerstan
Polizeihauoptkommissar
Telefon: 06142-696 595
Original-Content von: Polizeipräsidium Südhessen, übermittelt durch news aktuell
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